DIN 77800 - Betreutes Wohnen
Die Begriffe „Servicewohnen" und „Betreutes Wohnen“ sind rechtlich nicht geschützt. Bei Mietinteressenten und ihren Angehörigen erzeugt das Angebot „Servicewohnen" bzw. „Betreutes Wohnen“ Erwartungen, die von vielen Anbietern nicht erfüllt werden. Im neuen Entwurf des Hamburgischen Wohn– und Betreuungsqualitätsgesetzes (HmbWBG), hat der Gesetzgeber deshalb eine Legaldefinition des Begriffes „Servicewohnanlage“ vorgenommen. Mit der Verwendung dieses Begriffes soll klargestellt werden, dass keine umfassenden Betreuungsleistungen angeboten werden, sondern lediglich „zielgruppenbezogene Zusatzdienstleistungen in beschränktem Umfang“.
Der Kommentar zum Gesetzentwurf verweist mehrfach auf die DIN 77800:2024 (Qualitätsanforderungen an Anbieter der Wohnform Betreutes Wohnen für ältere Menschen). Mit der Zertifizierung nach DIN 77800 kann der Betreiber einer Servicewohnanlage die Erfüllung der normativen Mindestqualitätsstandards nachweisen.
Die DIN-Norm 77800:2024 richtet sich an Anbieter der Wohnform Servicewohnen für ältere Menschen, die ihr Leistungsangebot transparent machen wollen. Die Erfüllung der Qualitätsanforderungen kann durch eine Zertifizierung nachgewiesen werden.
Inhalte der DIN 77800:2024
Anforderungen an die Akteure
Leistungsangebot
Dienstleistungen
Anforderungen an den Serviceträger
Wohnangebot
Qualität
Prüfkriterien
Unsere Leistungen
Unterstützung bei der Darlegung der Qualitätsanforderungen nach DIN 77800:2024
Einführung eines Qualitätsmanagementsystems nach DIN EN ISO 9001:2015 in Verbindung mit der DIN 77800:204
Durchführung von Kundenzufriedenheitsbefragungen Befragung Servicewohnen_201009.pdf